Eine sehr kurze Einleitung zur Definition des Begriffs Jihad in den vier sunnitischen Rechtsschulen (Quelle).
Bei den Hanafiten ist der Jihad definiert als (Quelle: بدائع الصنائع، وحاشية ابن عابدين):
Einsatz aller Möglichkeiten und Energien im militärischen Kampf (Qital) auf dem Pfad Allahs mit dem Leben, dem Vermögen und der Zunge, sowie die Missionierung zur wahren Religion und die militärische Bekämpfung derer, die sie nicht annehmen.
Die Malikiten definieren den Jihad als (Quelle: الشرح الصغير على أقرب المسالك):
Der militärische Kampf eines Moslems gegen einen Ungläubigen, der keinen Unterwerfungspakt mit den Muslimen geschlossen hat, mit dem Ziel, das Wort Allahs zu erhöhen.
Die Hanbaliten und Shafi3iten definieren den Jihad als (Quelle: فتح الباري):
Einsatz von Mühen im militärischen Kampf gegen die Ungläubigen.
Die vier großen Rechtsschulen sind sich also einig was mit Jihad gemeint ist. Wer also meint, der physische Kampf gegen die Ungläubigen, die sich nicht dem islamischen Recht unterwerfen wollen, habe nichts mit dem Islam zu tun, widerspricht den vier Rechtsschulen des sunnitischen Islams, die übereinstimmen mit den Urquellen des Islams, wie dem Hadith in dem Mohammed gefragt wurde was der Jihad sei und er antwortete: „Dass du die Ungläubigen bekämpfst, wenn du ihnen begegnest!“ (Ibn Madja)